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Justizministerin Wahlmann: Schwarzfahren sollte Straftat bleiben

Persönliche Notlage |
Ein Vorschlag von Bundesjustizministerin Hubig sorgt für Wirbel: Sie hat dafür plädiert, das "Schwarzfahren" künftig nicht mehr als Straftat einzustufen. In einem Pressestatement sagt Diakoniepastor und Geschäftsführer des Diakonischen Werks Hannover Friedhelm Feldkamp: „Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens könnte besonders denjenigen zugutekommen, die wirklich von Armut betroffen sind und ohnehin schon am Rande der Gesellschaft stehen. Strafverfahren verschärfen oft nur soziale Notlagen, anstatt konkrete Lösungen zu bieten. Gleichzeitig entstehen im Falle eines Vollstreckungsaufenthaltes überproportional hohe Kosten. Besser wäre es, niedrigschwellige Beratungs- und Präventionsangebote auszubauen, damit sich Armut und Not erst gar nicht weiter zuspitzen kann und echte Hilfestellung geboten wird, die nachhaltig wirkt. Die Straffälligenhilfe RESOhelp des Diakonischen Werks Hannover bietet Hilfe und Beratung bei Geldstrafenangelegenheiten und Schuldenregulierung konkret an." Der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet dazu in einem Pressebericht. (Foto: pixabay.com)
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Vorschlag von Bundesministerin Hubig entfacht kontroverse Diskussion

Von Michael Grau und Björn Schlüter (epd)

Hannover/Osnabrück (epd). Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag, das „Schwarzfahren“ zu entkriminalisieren. „Die Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit würde möglicherweise nicht die Effekte bringen, die man sich davon erhofft“, sagte eine Sprecherin der Ministerin am Mittwoch in Hannover. Auch wenn Schwarzfahren nur mit einem Bußgeld geahndet werde, könne es vorkommen, dass die Betroffenen nicht zahlten. „Und auch dann droht ihnen im schlimmsten Fall die Erzwingungshaft.“

Wahlmann stellte sich damit gegen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Diese hatte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ argumentiert, die Strafverfahren wegen des Schwarzfahrens bänden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten. „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, fragte Hubig. Ähnlich äußerten sich die Diakonie, die niedersächsischen Grünen, die Bremer Justizsenatorin und der deutsche Anwaltsverein.

„Eine besondere Art des Betrugs“

Aus Sicht von der niedersächsischen Ministerin Wahlmann sei Schwarzfahren eine besondere Art des Betrugs zulasten der Verkehrsbetriebe und somit eine Straftat gegen das Vermögen, sagte Ministeriumssprecherin Verena Brinkmann: „Auch eine Entlastung der Justiz wird möglicherweise nicht so aussehen, wie man sich das erhofft.“ Denn gegen ein Bußgeld könne man Einspruch einlegen. „Und wenn ich das tue, landet dieser Fall beim Staatsanwalt und im Endeffekt beim Bußgeldrichter, also vor Gericht.“

Eine völlige Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ohne jede Ahndung sei ebenfalls problematisch, sagte Brinkmann. Das sei volkswirtschaftlich schwierig und sende zudem ein „denkwürdiges“ Signal: „Warum sollte ich mir eine Fahrkarte kaufen, wenn im Grunde keine Sanktion mehr droht?“ In diesem Falle werde die Verantwortung auf die Verkehrsbetriebe abgewälzt. Diese müssten dann zivilrechtlich gegen Schwarzfahrer vorgehen und bei den Prozess- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen. Widerspruch zu dem Vorschlag von Hubig kam auch aus der Union und von der Gewerkschaft der Polizei.

Jährlich rund 140.000 Fälle in Deutschland

Das „Erschleichen von Leistungen“ ist im Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches geregelt. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2024 rund 140.000 Fälle von „Beförderungserschleichung“ erfasst. Kann jemand eine wegen Schwarzfahrens verhängte Geldstrafe nicht zahlen, dann kann dies zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. Die Kosten pro Hafttag lagen in Niedersachsen im Jahr 2024 nach Angaben des Justizministeriums bei 198,87 Euro.

Diakonie: Entkriminalisierung hilft Menschen in Armut

Diakoniepastor Friedhelm Feldkamp aus Hannover sagte hingegen, eine Entkriminalisierung könne denen zugutekommen, die von Armut betroffen seien und am Rande der Gesellschaft stünden. „Strafverfahren verschärfen oft nur soziale Notlagen anstatt konkrete Lösungen zu bieten“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gleichzeitig entstünden im Falle eines Vollstreckungsaufenthalts unverhältnismäßig hohe Kosten.

Besser sei es daher, das Geld für den Ausbau von Beratungs- und Präventionsangebote zu verwenden, damit sich Armut und Not erst gar nicht weiter zuspitzen könnten. Der Deutsche Anwaltsverein bezifferte die Kosten für die Unterbringung von Schwarzfahrern in Gefängnissen auf jährlich 200 Millionen Euro.

Grüne: Soziale Not gehört nicht vor Gericht

Für die Grünen im niedersächsischen Landtag sagte deren rechtspolitische Sprecherin Evrim Camuz, die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sei sozialpolitisch richtig und rechtspolitisch überfällig. Die derzeitige strafrechtliche Verfolgung treffe vor allem Menschen, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten könnten: „Dass hieraus Strafverfahren, Geldstrafen oder sogar Ersatzfreiheitsstrafen erwachsen, ist weder verhältnismäßig noch zielführend. Soziale Not gehört nicht vor Gericht.“

Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) kämpft bereits seit 2022 dagegen, das Schwarzfahren als Straftat zu bewerten. Die meisten Betroffenen hätten existenzielle Probleme. Neben Armut spielten dabei häufig Obdachlosigkeit, psychische und andere gesundheitliche Probleme sowie Suchterkrankungen eine Rolle. Wegen des Erschleichens einer Leistung im Gegenwert von meist unter fünf Euro landeten sie dann hinter Gittern.

epd lnb mig/bjs/jön mig

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